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Sprachtherapie ist ein nichtärztlicher Heilberuf und Teil der medizinischen Grundversorgung.

Sprachtherapie Rosbach Info

Ärzt*innen (z.B. Pädiatrie, HNO, Pädaudiologie, Kieferorthopädie, Phoniatrie oder Neurologie) können ein Rezept, eine sogenannte Heilmittelverordnung, ausstellen. Sprachtherapie wird auf ärztliche Verordnung als Einzel- und/ oder Gruppentherapie, von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.

Eine Sprachtherapie kann in jedem Alter stattfinden. Abhängig vom Störungsbild und den angewandten Behandlungsmethoden finden die Sitzungen in der Regel 1-2x pro Woche statt und dauern meistens 45 Minuten (manchmal auch 30 oder 60 Minuten).

Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung übernehmen wir auch Hausbesuche in Rosbach und Umgebung.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich versicherten Patient*innen eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte von Ihrer Krankenkasse beraten.

Bei privat versicherten Patient*innen wird die Vergütungshöhe der Heilmittelleistungen zwischen der Praxis für Sprachtherapie Weickert & Roth und der/dem Versicherten in einem gesonderten Behandlungsvertrag vereinbart.

Auf Wunsch bieten wir zudem Vorträge, Workshops oder Schulungen zu einzelnen Themenbereichen der Sprachtherapie an.


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